Mit einem Studentenkredit kann sich jeder Student auf eine bequeme Art und Weise sein Studium sicher finanzieren. Angeboten wird diese Form des Kredites erst seit der Einführung der allgemeinen Studiengebühren in vielen Bundesländern. Im Vergleich zum Bafög werden Studentenkredite nicht vom Staat sondern von einer Bank finanziert. Aber kann der Kredit wirklich als Alternative zum Bafög angesehen werden?
Vergleich zum Bafög
Es gibt zwar einige Parallelen zwischen Studentenkredit und Bafög, allerdings sollte man sich trotzdem im Klaren darüber sein, dass es sich keinesfalls um eine staatliche Unterstützung handelt. Die Auszahlung erfolgt wie beim Bafög monatlich und die Rückzahlung beginnt erst nach der Beendigung des Studiums. Bei den meisten Anbietern kann beim Studentenkredit selbst entschieden werden, wie viel Geld einem pro Monat auf das Konto gutgeschrieben werden soll. Beim Bafög wird der Betrag, der dem Studenten im Monat zusteht, von bestimmten Faktoren wie dem eigenen Vermögen und dem Verdienst der Eltern abhängig gemacht. Das Bafög bietet allerdings zwei Vorteile: Einerseits muss hiervon gerade einmal die Hälfte zurückgezahlt werden und andererseits fallen keine Darlehenszinsen an wie beim Studentenkredit.
Studentenkredite können demnach schon als Alternative zum Bafög angesehen werden, jedoch können sich die kleinen Unterschiede am Ende in größeren Beträgen bemerkbar machen. Nachdem geklärt wäre, was ein solcher Studentenkredit überhaupt ist, ist die nächste wichtige Frage, für wen ein solcher Kredit überhaupt sinnvoll ist.
Ein Studentenkredit ist vor allem für diejenigen von großem Interesse, für die es keine andere Möglichkeit gibt, das Studium zu finanzieren. Unter Umständen kann es sein, dass das Bafög nicht bewilligt wird und die Eltern finanziell nicht hinter einem stehen. Wenn dann noch ein Umzug ansteht, weil die Uni zu weit entfernt liegt und demnach Miete anfällt, kann so ein Studium schon mit enormen Kosten verbunden sein. Die Kfw zahlt Studenten beispielsweise bis zu 650 Euro im Monat aus, womit in der Regel die üblichen Kosten gedeckt werden können. Wer sich zusätzlichen Luxus leisten möchte, muss sich einen Nebenjob suchen. Ein weiterer Kostenfaktor bei vielen Unis sind die Studiengebühren, die unter Umständen recht hoch sein können. Manche Studenten nehmen außerdem neben dem Bafög noch einen Studentenkredit auf. Je nach eigenem Vermögen und Elterneinkommen kann es nämlich sein, dass man nur noch 100-150 Euro im Monat erhält, was den meisten Studenten schlichtweg nicht zum Überleben reicht. Des Weiteren kann ein Fachwechsel Grund für Bafög-Empfänger sein, einen Studentenkredit zu beziehen. Nach einem Fachwechsel im 2. Semester wird man nämlich in der Regel kein Bafög mehr erhalten.
Wo kann ich einen Studentenkredit beantragen?
Die KfW Förderbank und viele weitere Privatbanken bieten bundesweit Studentenkredite an. Obendrein können diese auch bei einigen Sparkassen und Volksbanken aufgenommen werden. In diesem Fall liegt jedoch eine regionale Beschränkung vor, weshalb keine pauschalen Angaben gemacht werden können.
Seit April 2013 bietet die KfW auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium einen Studentenkredit an. Das Studium kann in diesem Fall entweder dauerhaft oder zeitweise in Teilzeit absolviert werden. Die Altersgrenze wurde außerdem generell auf 44 Jahre erhöht.
Die monatliche Höchstrate beträgt 650 Euro. Mit der ersten Rate werden auch schon die ersten Zinsen anfallen, die von der monatlichen Rate gleich wieder abgezogen werden. Demnach wird man etwas weniger ausgezahlt bekommen. In der Regel kann das Darlehen bis zu 5 Jahren beantragt werden, bei Bedarf und mit begründetem Antrag auch 2 Jahre länger. Für den Vertriebspartner wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 238 Euro anfallen. Mit Vertriebspartner ist in dem Fall die Bank gemeint, bei der man auch den Antrag, die Studienbescheinigung und den Leistungsnachweis vorlegen muss. Die Aufwandsentschädigung übernimmt zunächst die KfW, jedoch wird diese dann zusammen mit dem restlichen Kredit zurückgezahlt.
Gibt es Einschränkungen?
Im Prinzip erhalten alle Vollzeit-Studenten im Erst- und Masterstudium an einer staatlichen Hochschule in Deutschland einen Kredit. Seit 2013 können auch all diejenigen einen Studentenkredit erhalten, die ein Aufbau-, Zweit- oder Ergänzungsstudium absolvieren. Sollte während des Kreditbezugs der Studiengang gewechselt werden, werden die bislang geförderten Semester abgezogen.
Voraussetzungen
Damit der Kredit ausgezahlt wird, müssen, wie bei einem gewöhnlichen Kredit, einige Voraussetzungen erfüllt werden: Die Deutsche und EU-Staatsangehörigkeit mit Mindestaufenthaltsdauer von 3 Jahren im Bundesgebiet hat beispielsweise höchste Priorität. Wer beim Studienbeginn älter als 45 Jahre ist, wird keinen Kredit mehr erhalten. Nach dem 5. Semester muss ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Kredit.
Rückzahlung des Kredites
Nach Ende des Studiums besteht eine 23-monatige Tilgungsfreiheit. In der Regel ist der Betrag innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen, jedoch kann die Zeitspanne auch auf 25 Jahre erhöht werden.