Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland wichtigen Sozialversicherungen. Das Ziel dieses Versicherungsschutzes der Arbeitslosenversicherung besteht zusammengefasst in der finanziellen Unterstützung der Arbeitssuchenden sowie der aktiven Hilfe beim Finden einer neuen Arbeitsstelle. Die rechtliche Grundlage bildet das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), der Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, die wiederum dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht.
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Versicherungspflichtig und somit für den Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert sind all diejenigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ebenso können sich aber nicht versicherungspflichtige Personen auch freiwillig versichern, um in den Genuss dieser Absicherung zu kommen. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt bei 3% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen, wobei bei Angestellten wie bei allen Sozialversicherungen die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen wird.
Zu den Leistungen gehören zum einen aktive Förderungen bei der Jobsuche, wie zum Beispiel durch eine umfassende Berufsberatung, durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Berufsorientierungsmaßnahmen. Zum anderen bestehen die Leistungen in einer finanziellen Unterstützung wie zum Beispiel durch eine Berufsausbildungsbeihilfe, durch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung, der Zahlung von Eingliederungs- und Gründungszuschüssen oder auch der Übernahme von Weiterbildungskosten. Die größte und wichtigste finanzielle Leistung äußert sich im Arbeitslosengeld I und dem auch als Hartz IV bekannten Arbeitslosengeld II. Die Höhe vom Arbeitslosengeld I richtet sich nach der Höhe des letzten Einkommens vor der Arbeitslosigkeit und die Dauer des Bezugs dieser Leistung orientiert sich an der Zeit, die man vor der Meldung bei der Agentur für Arbeit in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis verbrachte. Das Arbeitslosengeld II sieht Leistungen in Form von festgelegten Sätzen vor, die unbefristet bezahlt werden, wenn man sämtlichen Pflichten nachkommt, die einem von der Agentur für Arbeit auferlegt werden und in den meisten Fällen die Wiedereingliederung ins Berufsleben zum Ziel haben.
Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung 1927-1937
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Arbeitslosenversicherung Karikatur
Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen