Pflegeberufe, Studium und Ausbildung

Altenpflegerin

Ausbildung in der Pflege – Berufsbilder, Möglichkeiten und Verdienstaussichten

Wer sich heute mit Hinblick auf eine Ausbildung in Bezug auf Pflegeberufe informieren möchte, stellt schnell fest, dass die Möglichkeiten, sich hier zu verwirklichen, durchaus vielseitiger sind, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag.

Dennoch sorgen Diskussionen rund um Verdienstmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und Co. immer wieder dafür, dass ein besonderes Problem in den Fokus gerückt wird: der Stellenwert dieser wichtigen Berufe wird (leider) immer noch viel zu wenig anerkannt.

Viele Menschen, die in einen Beruf in der Pflege starten, entscheiden sich dementsprechend, weil sie der Gesellschafft etwas zurückgeben möchten. Sie möchten der älteren Generation einen würdigen Lebensabend bescheren, sie versorgen und auf besondere Weise wertschätzen.

Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, sich in der Pflege zu verwirklichen? Wie sind die Verdienstaussichten? Und wie hat sich die Ausbildung im Laufe der Zeit verändert?

Die generalistische Pflegeausbildung – neue „Regeln“ seit 2017

Im Jahre 2017 wurde eine sogenannte generalistische Pflegeausbildung festgelegt. Sie beinhaltet, dass jemand, der Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann werden möchte, eine dreijährige Ausbildung durchlaufen muss. Diese beinhaltet sowohl praktische als auch theoretische Teile und soll darauf vorbereiten, Menschen aller Altersstufen selbstständig versorgen zu können. (Je nach individueller Leistung und basierend auf individuellen Gegebenheiten kann besagte Ausbildung auch auf 2,5 Jahre verkürzt werden.)

Der Abschluss, der im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung erworben wird, ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Wer möchte, kann sich im Rahmen seiner Ausbildung jedoch noch weiter spezialisieren. So können unter anderem Schwerpunkte im Bereich der Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege gesetzt werden.

Durch die Gesetzesneuerung sollten unter anderem auch bessere Rahmenbedingungen für die Auszubildenden geschaffen werden. Sie profitieren nun meist von einer besseren Ausstattung der Pflegeschulen und einer intensiveren Praxisanleitung.

Gesundheitspflegerin

Wer kann eine Ausbildung in der Pflege beginnen?

Es gibt nicht den „einen, klassischen“ Weg, der den Ausbildungsstart in der Pflege begründen würde.

Wer starten möchte, muss entweder:

  • einen mittleren Bildungsabschluss bzw. eine gleichwertige Schulausbildung von zehn Jahren
  • einen Hauptschulabschluss, inklusive einer zweijährigen Berufsausbildung bzw. inklusive einer Ausbildung als Alten- bzw. Krankenpflegehelfer

vorweisen können. Im Rahmen des entsprechenden Vorstellungsgesprächs wird jedoch auch geprüft, inwieweit der betreffende Bewerber menschlich dazu in der Lage ist, den Herausforderungen der Ausbildung standzuhalten. Einige Ausbilder fordern in diesem Zusammenhang ein Motivationsschreiben an.

Die generalistische Pflegeausbildung im Detail – Ablauf und Dauer

Wie bereits erwähnt liegt die durchschnittliche Ausbildungsdauer zwischen zweieinhalb und drei Jahren. Diese Zeitspanne bezieht sich jedoch nur auf eine Ausbildung in Vollzeit. Wer sich dazu entschließt, seine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, sollte nach einer Maximaldauer von fünf Jahren fertig sein.

Das komplette Ausbildungskonzept basiert auf Blöcken, die sich untereinander abwechseln. Auf einen Theorieblock, folgt ein Praxisblock, dann wieder ein Theorieblock usw.

Mit 2.500 Stunden entfällt der größere Anteil der Ausbildung auf den praktischen Teil. Dieser kann unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten absolviert werden. Die Einrichtungsstätten müssen natürlich zum Absolvieren für Praktika zugelassen sein.

Der theoretische Teil nimmt hingegen „nur“ 2.100 Stunden in Anspruch.

Prüfung

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Diese gliedert sich zunächst in einen schriftlichen Teil (drei Klausuren) und eine mündliche Prüfung auf. Den Abschluss bildet dann die praktische Prüfung. Hier ist es die Aufgabe des Auszubildenden, einen Pflegeplan zu erstellen und einen Patienten zu versorgen. Er wird dabei von zwei Prüfern beobachtet.

Wurden alle Prüfungsbereiche bestanden, erhält der frischgebackene Absolvent sein Ausbildungszeugnis und kann sich entweder bewerben oder sich noch weiter auf einen Fachbereich spezialisieren. Die gute Nachricht: die Wahrscheinlichkeit, als ausgebildeter Altenpfleger bzw. ausgebildete Altenpflegerin eine Stelle zu finden, ist hoch. In nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens, unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha Einrichtungen, werden die Fachkräfte gesucht.

Die Vor- und Nachteile der Spezialisierung

Wer sich gegen den Abschluss als Pflegefachmann bzw. als Pflegefachfrau entscheidet und sich stattdessen auf einen bestimmten Teilbereich, wie zum Beispiel Gesundheitspfleger/-in oder Altenpfleger/-in spezialisiert, hat die Möglichkeit, sich auf besondere Weise zu verwirklichen.

Aber: die berufliche Laufbahn ist durch einen solchen Schritt weitestgehend vorgegeben. Das bedeutet: wer sich im Bereich der Altenpflege spezialisiert hat, darf danach auf dieser Basis nicht mehr in anderen Pflegeberufen, zum Beispiel in der Kinderpflege, tätig werden.

Daher ist es wichtig, sich im Zusammenhang mit einer entsprechenden Entscheidung sicher zu sein.

altenheim
Spaß als Pfleger im Altenheim

Das Pflegestudium

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann sich selbstverständlich auch für ein Pflegestudium entscheiden. Hier ist es unter anderem möglich, sich spezifisch mit Bereichen, wie zum Beispiel:

  • der Pflegewissenschaft
  • der Pflegepädagogik
  • der Gerontologie

und weiteren spannenden Inhalten zu beschäftigen. Je nach Abschluss (Bachelor- oder Master) ergeben sich für die Studenten bzw. Absolventen hier oft vielversprechende Karriereaussichten.

Die meisten Studiengänge erstrecken sich – auch im Bereich der Pflege – in der Regelstudienzeit (Bachelor) auf insgesamt sechs Semester. Viele Absolventen entscheiden sich danach für eine Karriere im Bereich des Gesundheitsmanagements oder starten als Lehrende an der Berufsschule.

Wer hingegen Lust darauf hat, auch nach seiner Ausbildung an der Universität theoretische und praktische Inhalte miteinander zu verbinden, sollte überlegen, ob ein Beruf im Bereich der Pflegepädagogik nicht die richtige Lösung darstellt.

Denn: hier gehört es zu den Hauptaufgaben, angehende Pflegekräfte in den unterschiedlichsten Bereichen zu unterrichten und genau die Inhalte zu vermitteln, die mit Hinblick auf Pflege, Gesundheit und Co. in den verschiedenen Berufen relevant werden.

Lust auf eine Karriere in einer Führungsposition im Bereich der Pflege? In diesem Fall führt in der Regel kein Weg am Master bzw. an der Promotion vorbei.

Berufsbilder: Welche Berufe können erlernt werden?

Wer an klassische Pflegeberufe denkt, sieht oft den Altenpfleger bzw. die Altenpflegerin vor sich. Es wäre jedoch falsch, Pflegeberufe ausschließlich auf diesen Bereich zu begrenzen. Denn: die Pflege ist weitaus vielseitiger und bietet Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Schwerpunkten eine wunderbare Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen.

Neben dem Altenpfleger/ der Altenpflegerin haben Absolventen unter anderem die Möglichkeit, beispielsweise als:

  • Gesundheitsassistenz
  • Haus- bzw. Familienpfleger/-in
  • Heilerziehungspfleger/-in
  • Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau
  • Sozialassistent/-in

durchzustarten. Allein schon auf Basis dieser kurzen Auflistung zeigt sich, dass ein Beruf in der Pflege nicht zwangsläufig mit der Pflege älterer Menschen in Verbindung gebracht werden muss. Auch auf Kinderstationen finden sich viele Pflegekräfte, die ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen dazu nutzen, den Alltag ihrer Patienten zu verschönern.

Die bekanntesten Pflegeberufe in der Übersicht – was macht eigentlich ein/e…?

Sicherlich verfügt jeder über individuelle Vorstellungen, wenn es darum geht, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Pflegeberufen zu beschreiben.

Schnell zeigt sich jedoch, wie vielseitig die Aufgabenbereiche tatsächlich sind. Die folgende Auflistung bietet einen kurzen Überblick.

  • Pflegefachmänner/ -frauen gelten als klassische Bezugspersonen für Patienten. Sie sind eine Art „Vermittler“ zwischen Arzt und Patient und arbeiten unter anderem im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen.
  • Kinderpfleger/ -innen arbeiten in Kindergärten. Hier bezieht sich die Pflege auf die Erziehung und die Betreuung der Kinder.
  • Altenpflegehelfer arbeiten als „Assistenten“ der Altenpfleger.
  • Altenpfleger sind erste Ansprechpartner für Menschen, die in Einrichtungen, wie zum Beispiel Altenpflegeheimen wohnen. Sie helfen beim Verrichten alltäglicher Tätigkeiten und haben (im Idealfall) ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen.
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger kümmern sich um die Bedürfnisse von Kindern und Babys. Zudem helfen sie den behandelnden Ärzten mit Hinblick auf Dokumentationen und die allgemeine Betreuung.

Aufgrund der enormen Bandbreite an Möglichkeiten und der Tatsache, dass Pflegeberufe in der heutigen Zeit in etlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielen, erklärt sich schnell, weswegen es so wichtig ist, sich sowohl im Zusammenhang mit einem Studium als auch in der Ausbildung mit den verschiedenen Bereichen auseinanderzusetzen. Wer hier frühzeitig die richtigen Schwerpunkte setzt, schafft eine fundierte Grundlage für den weiteren Karriereweg.

„Kurze“ Ausbildungen als Helfer bzw. Assistent

Wie bereits erwähnt, dauert eine Ausbildung in der Pflege auf der Basis der generalistischen Pflegeausbildung in der Regel drei Jahre. Aber: abseits dieser Regelung ist es unter anderem auch schon möglich, nach ein oder zwei Jahren einzusteigen.

Die Ausbildung im Zusammenhang mit Helfer- bzw. Assistenzberufen ermöglicht einen früheren Start, zeichnet sich in den meisten Fällen jedoch durch einen kleineren Verantwortungsbereich aus.

Hier lernen die Auszubildenden sowohl in der Berufsfachschule als auch vor Ort im Rahmen eines Praktikums, wie sie beispielsweise:

  • den Bewohnern eines Pflegeheims beim Waschen helfen
  • Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung unterstützen
  • mit Hinblick auf hauswirtschaftliche Aspekte entlasten
  • anderen Pflegekräften zur Hand gehen

können.

Welche Inhalte im Rahmen der kürzeren Ausbildung zum Helfer bzw. Assistenten genau vermittelt werden, ist selbstverständlich von der jeweiligen Ausbildungsart und dem individuellen Ziel abhängig. Generell gilt jedoch, dass diese Form der Ausbildung unter anderem deswegen so beliebt ist, weil sie es Berufsanfängern ermöglicht, binnen vergleichsweise kurzer Zeit in der Pflege Fuß zu fassen.

Wer schon im Vorfeld weiß, dass er zum Beispiel keine Führungsposition anstrebt, sondern stattdessen schnell und unbürokratisch helfen möchte, dürfte hierin die passende Lösung gefunden haben.

Welcher Pflegeberuf ist der richtige für mich?

In der Pflege zu arbeiten, kann sehr erfüllend sein. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die betreffenden Personen die Zeit dazu genommen haben, sich mit allen wichtigen Details zu befassen. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder wichtig wird: wem möchte ich helfen?

Grundlegend werden Pflegekräfte im Zusammenhang mit allen Altersklassen gebraucht. Zudem gelten mit Hinblick auf die unterschiedlichen Generationen mitunter auch verschiedene Grundvoraussetzungen.

Wer zum Beispiel:

  • als Altenpfleger/-in arbeiten möchte, sollte verständnisvoll und geduldig sein. Gleichzeitig ist es wichtig, hier auf spezifisches, medizinisches Basiswissen zurückgreifen zu können, um die Menschen optimal versorgen zu können.
  • als Kinderpfleger/-in arbeiten möchte, braucht ebenfalls viel Geduld und sollte dazu in der Lage sein, sich in die Position der Kids hineinversetzen zu können.
  • als Pfleger/-in von behinderten Menschen tätig werden möchte, braucht sowohl körperliche als auch psychische Kraft, um es den betreffenden Personen zu ermöglichen, einen weitestgehend selbstständigen Alltag zu erleben.
  • als Pfleger/-in in einem Krankenhaus arbeiten möchte, sollte keine Scheu davor haben, mit Krankheiten und Leid konfrontiert zu werden.

Die Herausforderungen, die an Menschen in Pflegeberufen gestellt werden, sind vielseitig. Wer jedoch weiß, wo seine Stärken liegen, findet häufig schnell genau den Pflegeberuf, der am besten zu ihm passt.

Gehalt: Was verdienen Menschen in Pflegeberufen?

Die Arbeiten, die im Zusammenhang mit Pflegeberufen ausgeführt werden müssen, sind vielseitig. Daher ist es selbstverständlich – wie in anderen Branchen auch – nicht möglich, hier von einem standardisierten Durchschnittsgehalt zu sprechen.

Vielmehr ist die Höhe des Verdienstes unter anderem vom jeweiligen Arbeitgeber, der Betriebszugehörigkeit und dem Verantwortungsbereich abhängig. Letzterer orientiert sich in der Regel an den Inhalten und der Intensität der vorangegangenen Ausbildung.

Als Pflegehelfer, die sich zum Beispiel für die „kurze Ausbildung“ (s. o.) entschieden haben, verdient man durchschnittlich circa 1.500 Euro brutto im Monat (in Vollzeit). Wer eine Ausbildung als Pflegefachkraft absolviert und sich dementsprechend für die oben erwähnte, generalisierte Ausbildung entschieden hat, verdient im Durchschnitt circa 2.000 Euro brutto im Monat.

Ein wenig besser sehen die Gehaltsaussichten im Bereich der Gesundheitspflege aus. Hier sind Durchschnittsgehälter von circa 3.000 Euro im Monat keine Seltenheit.

Wer sich noch genauer über Zahlen und Gehälter informieren möchte, kann unter anderem auch den aktuellen TVöD nutzen. Hier finden sich Angaben zum Verdienst zu Einrichtungen von Bund und Ländern. Kirchliche und private Träger können hiervon abweichen. Im Zusammenhang mit einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst gelten wieder andere Regelungen.

Am besten stehen die Gehaltsaussichten dann, wenn der Mitarbeiter einen Master- oder Promotionsabschluss vorlegen kann. Die Fachkräfte finden sich dann häufig in der Position der Heimleitung wieder und verdienen meist zwischen 4.000 und 5.000 Euro brutto im Monat.

Für wen eignen sich Berufe in der Pflege?

Auch wenn sicherlich viele Menschen durchaus nachvollziehen können, wie erfüllend es sein kann, in der Pflege zu arbeiten, kann festgehalten werden, dass sich die verschiedenen Berufe nicht für jeden eignen.

Wer plant, im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn anderen Menschen zu helfen und diese in ihrem Alltag zu unterstützen, sollte unter anderem:

  • einfühlsam sein
  • psychische und physische Stärke mitbringen
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen haben
  • offen für Neues sein
  • gern im Team arbeiten.

Fest steht: ein Beruf in der Pflege ist heutzutage weitaus abwechslungsreicher, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Dementsprechend macht es umso mehr Spaß, einen Weg zu wählen, der die eigenen Fähigkeiten optimal unterstreicht und dabei hilft, sich selbst zu verwirklichen.

Und wer weiß? Vielleicht tragen die Diskussionen rund um die Wertschätzung von Pflegekräften ja dazu bei, dass sich die Bandbreite der Arbeit und die hohen Anforderungen irgendwann noch deutlicher auf dem Gehaltszettel bemerkbar machen…

Hartz 4 Auszahlung und Auszahlungstermine

Die Aufgabe von Hartz IV ist es, den finanziellen Bedarf des Berechtigten zu decken und ihm die Deckung der laufenden Ausgaben im aktuellen Monat zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend, dass die Leistungen von Hartz 4 durch das Jobcenter im Voraus geleistet werden. Darin unterscheidet sich ALG II von ALG I, welches nachträglich ausgezahlt wird. In der Theorie müssen die Leistungen am Ersten eines Monats auf dem Konto des Begünstigten eingegangen sein, um den Lebensunterhalt ab dem ersten Tag sicherzustellen. Als Bezugsgröße unterstellt das Sozialgesetzbuch, dass der Monat dreißig Tage hat.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Leistungen müssen dem Bezieher am ersten des Monats zur Verfügung stehen.
  • Verfügt er über kein Bankkonto, kann die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Zahlungsanweisung erfolgen.
  • Beginnt der Anspruch im laufenden Monat, wird der Monatsbetrag durch 30 geteilt und mit den Resttagen multipliziert.
  • Handelt es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft, müssen die Hinterbliebenen im Todesfall des Begünstigten die Überzahlung für den laufenden Monat an das Jobcenter zurückzahlen.
  • Stehen die Leistungen nicht am Monatsersten zur Verfügung, ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter angeraten.
Anzeige:

Die Ausnahmen

Bei der Zahlung von Hartz IV kann die Leistung natürlich nicht erbracht werden, wenn der Anspruch, sei es auf Grundleistung als auch auf Mehrbedarf, erst im Laufe eines Monats seitens des Jobcenters erst im laufenden Monat ermittelt und bestätigt werden.

In diesem Fall erfolgt die Zahlung zunächst nachträglich. Die Jobcenter sind gehalten, bei bestehenden Ansprüchen die Zahlungen so zügig wie möglich zu veranlassen. Der Hartz IV-Bezieher ist bei erstmaliger Beantragung von seinem Jobcenter abhängig. Es gibt Institutionen, welche die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Gelder am selben Tag vornehmen. Wer Pech hat, wird jedoch von einem Jobcenter betreut, bei dem die Bearbeitung Wochen dauert. Die Auszahlungstermine sind auch nicht bedarfsorientiert, sondern auf ein oder zwei Tage in der Woche begrenzt.

Die Auszahlung

Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Anspruchs findet sich in Paragraf 41 SGB II, die Grundlage für die Auszahlungsmodalitäten in Paragraf 42 SGB II. Die Auszahlung der Leistung erfolgt vorzugsweise per Überweisung. Nur in Ausnahmen ist ein anderer Zahlungsweg zulässig.

Hat der Bezieher von Hartz 4 kein Konto, kann er sich den Betrag mittels einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung zukommen lassen. Diese kann bei jeder Postbank oder Postfiliale eingelöst werden. Es fallen allerdings Kosten in Höhe von 2,85 Euro an. Die Kosten entfallen, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er dauerhaft erfolglos versuchte, ein Bankkonto zu eröffnen. Die Barauszahlung ist in § 42 S. 2 SGB II geregelt. Weigert sich ein Mitarbeiter eines Jobcenters, Barauszahlungen zu akzeptieren, liegt eine Schutzbehauptung vor.

Mit der europaweiten Einführung des Bürgerkontos wurde sichergestellt, dass jeder Bezieher die Möglichkeit besitzt, die Gelder mittels Banküberweisung zu erhalten. Der Leistungsbezieher muss sein Konto nicht zwingend in Deutschland führen. Ein Konto innerhalb der EU, welches dem SEPA –Standard genügt, ist ebenfalls zulässig. Um Komplikationen zu vermeiden, ist es allerdings hilfreich, dass der Begünstigte entweder Kontoinhaber oder zumindest Mitinhaber ist.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Das Gesetz sieht vor, dass dem Berechtigten die Leistung am ersten Werktag des Monats, für den die Ansprüche ausgezahlt werden, zur Verfügung stehen muss. Ist dies  nicht der Fall, sollte der Bezieher unverzüglich Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen. Möglicherweise liegt das Versäumnis auch bei der Bank. Vor dem Hintergrund, dass der Betrag am Monatsersten gebucht sein muss, liegen die Überweisungstermine im Vormonat. Fällt das Monatsultimo auf einen Samstag oder Sonntag, findet der Zahlungslauf am Freitag statt.

Auszahlungstermine 2020

Nachfolgend die Zahlungstermine für 2020:

Januar 31.12.2019 Dienstag
Februar 31.01.2020 Freitag
März 28.02.2020 Freitag
April 31.03.2020 Dienstag
Mai 30.04.2020 Donnerstag
Juni 29.05.2020 Freitag
Juli 30.06.2020 Dienstag
August 31.07.2020 Freitag
September 31.08.2020 Montag
Oktober 30.09.2020 Mittwoch
November 30.10.2020 Freitag
Dezember 30.11.2020 Montag

Da in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der 31. Oktober als Reformationstag Feiertag ist, erfolgt die Zahlung bereits am Mittwoch, den 30.10.2019.

Entstehung des Anspruchs und Auszahlungshöhe

Grundsätzlich wird der Anspruch auf Hartz IV in einer Größenordnung von 30/30 ermittelt. Besteht der Anspruch ab dem Monatsersten, erhält der Bezieher die volle Summe. Beginnt die Anspruchsberechtigung erst am 15. eines Monats, kommen 15/30 zur Auszahlung, am 20. sind es noch 10/30.

Die taggenaue Kalkulation greift auch, wenn sich die Ansprüche im Laufe eines Monats ändern. Handelt es sich um ein minderjähriges Kind, welches im Laufe des Monats 14 Jahre alt wird, gelten folgende Beispiele:

  • Geburtstag am 10. eines Monats: 10/30 alter Satz, 20/30 erhöhter Satz.
  • Geburtstag am 25. eines Monats: 25/30 alter Satz, 5/30 erhöhter Satz.

Kommt es im Laufe eines Monats zu Bedarfsgemeinschaften, werden die Leistungen ab dem Zeitpunkt der Entstehung neu berechnet und dann anteilig für den laufenden Monat gezahlt.

Gleiches gilt auch, wenn im Laufe des Monats ein Mehrbedarf als rechtsgültig anerkannt wird. Die Auszahlung des Regelsatzes erfolgt normal, der Mehrbedarf wird anteilig ab Tag des Anspruchs gezahlt. Handelt es sich beispielsweise um den 18. Mai als Tag der Feststellung, erhält der Berechtigte noch 12/30 (12. Mai bis 30. Mai) des Mehrbedarfs überwiesen.

Entstehen im Laufe eines Monats unterschiedliche Ursachen für Mehrbedarfe, werden diese jeweils getrennt voneinander ermittelt.

Nun ist es recht einfach und schlüssig, die Auszahlung von Leistungserhöhungen nachzuvollziehen. Wie verhält es sich aber, wenn der Anspruch im Nachhinein sinkt oder entfällt? In diesem Fall hat das Jobcenter das für den Bezieher unangenehme Recht, die überzahlten Leistungen anteilig zurückzufordern.  Entfällt beispielsweise ein Anspruch am dem 20. Mai, muss der Bezieher 10/30 zurückzahlen.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Bezieher von Hartz 4, regelt das SGB X in Paragraf 39, Absatz 2 ausdrücklich, dass die über den Todestag hinausgehenden Leistungen für den Monat zurückerstattet werden müssen. Damit hebt das SGB die Nachlassregelung (in diesem Fall anteiliges Guthaben auf dem Girokonto) auf.

Anders ist es jedoch im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall verzichtet das Jobcenter auf die Rückzahlung der zu viel erbrachten Leistungen. Den Hinterbliebenen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, mit diesem Geld beispielsweise eine Trauerfeier auszurichten. Dies gilt jedoch nur für den Monat, in dem der Berechtigte verstarb. Fließen in den Folgemonaten immer noch Gelder, sind diese in voller Höhe an das Jobcenter zurückzuzahlen?

Was passiert, wenn das Jobcenter die Auszahlung verzögert?

Idealerweise fallen Antragstellung, Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung in einen sehr engen zeitlichen Rahmen. Aber dies ist bekanntermaßen oft nur der Idealfall. Häufiger kommt es vor, dass zwischen Bearbeitung und Bewilligung und Bewilligung und Auszahlung längere Zeiträume verstreichen. Für den Antragsteller bauen sich, abhängig von der Dauer bis zur Auszahlung, unter Umständen Schuldenberge auf. Anspruch auf eine Verzinsung besteht jedoch erst, wenn zwischen Bewilligung und Auszahlung mehr als sechs Monate liegen. Ab dem sechsten Monat muss die Hartz IV-Leistung seitens des Jobcenters mit vier Prozent verzinst werden (Paragraf 44, SGB I) (Urteil Bundessozialgericht BGS 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R). Dabei gilt, dass allerdings nur volle Eurobeträge für die Verzinsung greifen.

Hartz IV Regelsatz – Hartz 4 Regelsatz Tabelle & Berechnung

Wer sich schon einmal mit Hartz IV beschäftigt hat oder beschäftigen musste, stieß auch auf den Begriff „Hartz IV Regelsatz“. Was genau verbirgt sich dahinter?

Der Regelsatz – die Grundlage für alle ALG II-Berechnungen

Bezieher von Hartz IV bekamen für das Jahr 2019 eine „gute“ Nachricht. Der Hartz IV Regelsatz (auch Eckregelsatz genannt) wurde auf 424 Euro im Monat angehoben. Diesen Satz erhalten zunächst alle Alleinstehenden. Er ist auch die Berechnungsgrundlage für mögliche im Haus lebenden abhängigen Bezugsberechtigten.

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 90 Prozent des Regelsatzes, volljährige Kinder 80 Prozent, für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Anteil auf 75 Prozent. Kinder im Alter zwischen sechs und 14 bekommen noch 70 Prozent und Kinder bis einschließlich dem fünften Lebensjahr noch 60 Prozent.
Anzeige:

Regelsatz 2019

  • 424 Euro im Monat für eine allein stehende oder erziehende Person,.
  • 382 Euro für volljährige Partner.
  • 339 Euro für erwachsene (über 25) Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen,
  • 322 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. bis zum 18. Lebensjahr
  • 302 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre.
  • 245 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).

Regelsatz 2020

2020 gibt es mehr Wohngeld. Tabelle folgt.

Worauf basiert der Hartz IV Regelsatz?

Als Bezugsgröße für ALG II gilt das Einkommen eines finanzschwachen Haushaltes, der aber keinen Anspruch auf Aufstockung hat. Auf der Grundlage statistischer Kalkulationen wurde ermittelt, für welche Bereiche welche Lebenshaltungskosten anfallen.

Für einen Einpersonenhaushalt wurden für das Jahr 2019 folgende Ausgaben unterstellt:

Ausgabenbereich Betrag
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 147,83 EUR
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 40,68 EUR
Nachrichtenübermittlung 37,92 EUR
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 37,60 EUR
Bekleidung, Schuhe 37,16 EUR
Verkehr 35,33 EUR
Andere Waren und Dienstleistungen 33,62 EUR
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 26,14 EUR
Gesundheitspflege 16,11 EUR
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 10,55 EUR
Bildung 1,08 EUR
Insgesamt 424 EUR

 

So entwickelte sich der Hartz IV Regelsatz

Seit der Einführung von Hartz IV  im Jahr 2002 wurde der Regelsatz kontinuierlich um insgesamt 80 Euro seit Beginn angehoben. Seit dem Jahr 2007 gelten für Ostdeutschland und Westdeutschland einheitliche Regelsätze. In der Zeit zwischen 2005 und 2011 wurde als Bezugsgröße das Rentenniveau herangezogen. Seit 2012 gelten die statistischen Erhebungen als Basis.

Weitergehende Leistungen

Neben dem Regelsatz haben die Bezieher von Hartz IV gemäß Paragraf 22 SGB auch noch Ansprüche auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dabei gilt jedoch, dass die Größe der Wohnung und die Miete „angemessen“ sein müssen. Eine Fünf-Zimmer-Wohnung für einen Alleinstehenden würde diese Vorgabe nicht treffen. Allerdings unterscheiden die Jobcenter in Bezug auf die Angemessenheit der Miete durchaus auf der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es gibt keine Pauschalen. Entspricht die Wohnung jedoch nicht den angemessenen Richtwerten, kann das Jobcenter verlangen, die Wohnkosten durch Umzug zu senken. Alternativ muss der Mieter untervermieten. Die unangemessenen Mehrkosten werden meist für sechs Monate übernommen, danach kürzt das Jobcenter die Mietzahlung auf das „angemessene“ Niveau. Der Mehraufwand geht zu Lasten des Bezugsberechtigten.

Der Mehrbedarf bei Hartz IV

Nicht jede Lebensführung entspricht einem Standard. Es kann also durchaus sein, dass ein Bezieher von Hartz IV einen über den Regelsatz hinausgehenden Mehrbedarf hat. Zu den Mehrbedarfen zählen

  • Chronische Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Behinderung
  • Alleinerziehend

Das Sozialgesetzbuch II sieht in Paragraf 21 in diesem Fall einen Anspruch auf eine Mehrleistung vor. Die Höhe der Mehrleistung orientiert sich am Mehrbedarf. So können Alleinerziehende je nach Alter und Anzahl ihrer Kinder zwischen 12 Prozent und 60 Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf geltend machen. Schwangere Hartz IV-Bezieherinnen steht ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des jeweils gültigen Hartz IV Regelsatzes zu.

Wer an einer Niereninsuffizienz leidet, kann zehn Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf beantragen. Zöliakie aufgrund einer Eiweißunverträglichkeit ist mit 20 Prozent „dotiert“.

Kosten für eine dezentrale Heißwasserversorgung zählt ebenfalls als prozentual vom Regelsatz abhängiger Mehrbedarf. Er beträgt 2,3 Prozent vom Regelsatz und orientiert sich in der Summe an der Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dabei gilt jedoch, dass für Kinder ein geringerer Mehrbedarfsaufwand zugrunde gelegt wird.

Weitere Bedarfe, die nicht vom Regelsatz gedeckt sind

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Bezieher von Hartz IV auch  Anspruch auf einmalige Leistungen haben, die nicht durch den Regelsatz abgedeckt werden können. Dazu zählen

  • Bedarfsbezogene Erstausstattung für eine Wohnung ca. 600,- € bis 1800,- €.
  • Schwangerschaftskleidung rund 130,- €.
  • Erstausstattung für einen Säugling bei Geburt, circa 520,- €.
  • Zuschüsse oder Kostenübernahme für Kinder bei Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten.
  • Bildungsbedarf bis 25 Jahre und Teilhabepakete bis 18 Jahre, § 28 SGB II.
  • Übernahme der Versicherungsbeiträge für privat und freiwillig Krankenversicherte (§ 26 Abs. 1 SGB II).
  • Das sogenannte Einstiegsgeld bei Existenzgründung oder Aufnahme einer Tätigkeit für bis zu 24 Monate als Ermessensleistung.
  • Kostenübernahme bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus (§ 36a SGB II).

Arbeitsrecht einfach erklärt – Übersicht & Grundlagen für Deutschland

ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um Beschäftigungsverhältnisse.

Es wird in zwei große Teilbereiche aufgeteilt: Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

  • Beim Individualarbeitsrecht geht es um das direkte Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Das Kollektivarbeitsrecht dagegen konzentriert sich auf die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen. Eine weitere Besonderheit dieses Rechtsgebiets ist der eigene Instanzenzug vor den Arbeitsgerichten.

Diese und weitere Themen sollen im Folgenden genauer beleuchtet werden.

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht ist zum Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dadurch gehört es zum Zivilrecht – auch Privatrecht genannt. Eines der wichtigsten Prinzipien des Privatrechts ist die sogenannte Privatautonomie. Das bedeutet, dass Vertragsparteien fast alles vertraglich regeln dürfen – selbst wenn eine Partei dadurch benachteiligt wird. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass sich die Parteien gleichberechtigt gegenüberstehen. Gerade bei Arbeitsverhältnissen führt dies jedoch zu Problemen, da hier die Parteien gerade nicht auf Augenhöhe verhandeln. Vielmehr sind Arbeitnehmer immer abhängig von ihrem Arbeitgeber: Sie sind auf den Job, der ihren Lebensunterhalt sichert, angewiesen. Aus diesem Grund greift der Staat mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen ein, um die Position der Arbeitnehmer zu stärken. Dadurch wird das Prinzip der Privatautonomie im Arbeitsrecht mehr oder weniger außer Kraft gesetzt.

Gesetze

Im Lauf der Jahre sind zu den grundlegenden arbeitsrechtlichen Regelungen im BGB viele weitere Gesetze hinzugekommen, die vor allem den Arbeitnehmerschutz im Blick haben. Dazu gehören zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Daneben spielen die Sozialgesetzbücher (SGB) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine wichtige Rolle. Aufgrund dieser zahlreichen Sonderregelungen hat sich das Arbeitsrecht zu einem sehr eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass es mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen eigenen Instanzenzug gibt. Außerdem gehört der Fachanwalt für Arbeitsrecht zu den ältesten Fachanwaltstiteln in Deutschland.

Das Individualarbeitsrecht

Ein zentraler Begriff des Individualarbeitsrecht ist der des Arbeitnehmers, da nur auf diesen die besonderen gesetzlichen Regeln des Arbeitsrechts angewendet werden. Als Arbeitnehmer bezeichnet man Erwerbstätige, die weisungsgebunden und abhängig beschäftigt arbeiten. Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2018 mehr als 40,6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Das Individualarbeitsrecht ist daher für etwa die Hälfte der Deutschen von großer Bedeutung. Rechtsfragen zu diesem Thema lassen sich nach den Phasen des Beschäftigungsverhältnisses sortieren, die im Folgenden dargestellt werden.

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Bereits bevor ein Arbeitnehmer einen neuen Job antritt, kann es viele rechtliche Fragen geben. Dies fängt bereits bei der Stellenausschreibung an: Insbesondere seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 müssen Arbeitgeber sehr genau auf die Formulierungen ihrer Jobangebote achten. Bewerber dürfen durch den Ausschreibungstext nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihres Alters davon abgehalten werden, sich für einen Job zu bewerben. Außerdem macht sich ein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn er einen Bewerber zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder einer Behinderung nicht einstellt.

Fragerecht

Ein weiteres rechtlich relevantes Thema vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist das sogenannte Fragerecht des Arbeitgebers. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber ein hohes Interesse daran, möglichst viel über einen Bewerber zu erfahren, bevor er ihn einstellt. Nach den Vorgaben des Gesetzes und der Rechtsprechung darf er jedoch nicht alle Fragen stellen: Dazu gehören zum Beispiel Fragen nach einer Schwangerschaft oder zu Vorstrafen, die nicht mit dem angestrebten Job in Zusammenhang stehen. Sollte der Arbeitgeber solche Fragen dennoch stellen, hat der Bewerber das Recht zu lügen.

Während des Arbeitsverhältnisses

Es können sich auch während eines Jobs viele rechtliche Probleme ergeben. Hierzu gehören vor allem Fragen rund um das Gehalt. Aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) können Arbeitnehmer, die einen geringeren Stundenlohn als gesetzlich vorgeschrieben erhalten, ihren Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber einklagen. Ebenso können sie ihren Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) durchsetzen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zu den häufigsten Fällen vor den Arbeitsgerichten gehören jedoch sogenannte Beendigungsstreitigkeiten. In der Regel gehen hierbei Arbeitnehmer gegen eine ihrer Ansicht nach rechtswidrige Kündigung vor. Dabei sind die außerordentliche und die ordentliche Kündigung zu unterscheiden.

Fristlose Kündigung

Für eine außerordentliche oder fristlose Kündigung nach § 626 BGB muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitarbeiter Firmengeheimnisse verrät, den Arbeitgeber bestiehlt oder seinen vertraglichen Pflichten im erheblichen Maße verletzt.

Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber ebenfalls einen Grund für die Kündigung abgeben. Nach der Art des Kündigungsgrundes wird die ordentliche Kündigung in drei Unterarten aufgeteilt: die personenbedingte, die verhaltensbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.

Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Eigenschaften in seiner Person, auf die er keinen Einfluss hat, seine Arbeit nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. Hierzu gehören vor allem Krankheiten. Da der Arbeitgeber aber auch eine soziale Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer hat, kann er einen Angestellten nicht bereits bei einer einmaligen und kurzzeitigen Erkrankung entlassen. Vielmehr muss die Zukunftsprognose für die Arbeitstauglichkeit des Arbeitnehmers negativ sein. Dies ist zum Beispiel bei Langzeiterkrankungen mit einer langen Rehabilitationszeit der Fall.

Verhaltensbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dagegen in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten die Zusammenarbeit mit ihm erheblich erschwert und zu erwarten ist, dass sich dies auch in Zukunft nicht ändert. Typische Fälle sind zum Beispiel Angestellte, die ihre Kollegen und Vorgesetzen wiederholt beleidigen und damit das Betriebsklima erheblich stören. In diese Kategorien gehören aber auch häufiges unentschuldigtes Fehlen oder das Vortäuschen von Krankheiten. Da bei dieser Kündigungsart das Verhalten des Arbeitnehmers ausschlaggebend ist, muss vor der Kündigung in der Regel eine Abmahnung erfolgt sein, um dem Mitarbeiter die Chance zu geben, sein Verhalten zu ändern.

Betriebsbedingten Kündigung

Der Kündigungsgrund einer betriebsbedingten Kündigung wiederum liegt im Unternehmen selbst. Umsatzeinbußen und Umstrukturierungen führen häufig zu der wirtschaftlichen Entscheidung des Arbeitgebers, Stellen abzubauen. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten dann eine betriebsbedingte Kündigung. Damit diese wirksam ist, müssen Arbeitgeber jedoch einiges beachten. Zum einen müssen sie sicherstellen, dass sie den Arbeitnehmer auf keiner anderen Position in ihrem Unternehmen einsetzen können.

Zum anderen müssen sie eine sogenannte Sozialauswahl vornehmen. Wenn eine Abteilung beispielsweise um die Hälfte reduziert werden soll, darf der Arbeitgeber nicht wahllos Angestellte entlassen. Vielmehr darf er nur denjenigen kündigen, deren Kündigung am sozial verträglichsten ist. Dabei müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderungen. So kann beispielsweise ein junger unverheirateter Berufsanfänger ohne Kinder eher entlassen werden als ein Mitarbeiter mit drei Kindern, der seit mehr als zehn Jahren im Unternehmen arbeitet.

Das Kollektivarbeitsrecht

Im Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Vertretern der Arbeitnehmer. Man unterscheidet dabei die betriebliche und die überbetriebliche Ebene.

Der Betriebsrat

Zur betrieblichen Ebene gehört der Betriebsrat. Er kann von den Beschäftigten ab einer Betriebsgröße von fünf Arbeitnehmern gegründet werden und vertritt die Belange der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Des Weiteren räumt ihm das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfangreiche Mitbestimmungsrechte ein. Außerdem muss er bei der Kündigung von Arbeitnehmern einbezogen werden. Betriebsräte helfen so dabei, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. In größeren Betrieben sind sie aber auch für die Organisation der Arbeitsprozesse sehr wichtig.

Arbeitgeber können mit dem Betriebsrat nämlich Betriebsvereinbarungen schließen. Diese gelten dann für alle Arbeitnehmer des Betriebes. So muss der Arbeitgeber Änderungen der Arbeitszeit oder Vergütung nicht mit jedem einzelnen Arbeitnehmer einzeln aushandeln. Falls sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können, können sie zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten die sogenannte Einigungsstelle nach § 76 BetrVG anrufen.

Die Gewerkschaften

Gewerkschaften dagegen gehören zur überbetrieblichen Ebene. Sie vertreten die Interessen von Arbeitgebern verschiedener Unternehmen – entweder direkt gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern oder gegenüber Arbeitgeberverbänden wie beispielsweise dem Arbeitgeberverband Metall oder dem Arbeitgeberverband Chemie. Ebenso wie die Arbeitgeberseite sind Gewerkschaften meistens branchenbezogen organisiert. Besonders bekannt sind beispielsweise die IG Metall. Es gibt aber auch berufsbezogene Gewerkschaften wie die GDL (Gewerkschaft deutscher Lokführer) oder die GdP (Gewerkschaft der Polizei).

Zu den Hauptaufgaben der Gewerkschaften gehört das Aushandeln von Tarifverträgen. In diesen können alle Fragen rund um ein Arbeitsverhältnis wie das Gehalt und die Arbeitszeit geregelt werden. Ein Tarifvertrag wirkt dabei unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der jeweiligen Berufsgruppe oder Branche. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können Gewerkschaften zum Streik ihrer Mitglieder aufrufen. Sie sind dadurch ein wichtiger Faktor bei Wahrung und Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei verschiedenen Instanzen, die im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt sind. Der Rechtsstreit beginnt zunächst beim Arbeitsgericht. Gegen dessen Entscheidung können die Parteien Berufung einlegen. Diese wird vor dem Landesarbeitsgericht des jeweiligen Bundeslandes verhandelt. Gegen dessen Entscheidung ist die Einlegung einer Revision möglich, die zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt führt. Die Arbeitsgerichte sind dabei grundsätzlich für alle Fragen rund um Arbeitsverhältnisse und das Kollektivarbeitsrecht zuständig.

Klagearten

Je nach Begehr des Klägers kommen verschiedene Klagearten in Betracht. Mit einer Leistungsklage können Arbeitnehmer beispielsweise ausstehenden Lohn geltend machen. Daneben gibt es die sogenannte Entfristungsklage. Mit dieser können Arbeitgeber ein zu Unrecht befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandeln lassen.

Eine besonders häufige Klageart ist jedoch die Feststellungklage, mit der vor allem die Unwirksamkeit von Kündigungen gerichtlich festgestellt wird. Eine Unterform davon ist die Kündigungsschutzklage. Diese Klageart kommt für alle entlassenen Arbeitnehmer in Betracht, die unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. In der Regel wird es auf alle Arbeitsverhältnisse angewendet, die länger als sechs Monate bestehen.

Neben einzelnen Arbeitnehmern können aber auch die Organe des kollektiven Arbeitsrechts die Arbeitsgerichte anrufen. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise die Rechte des Betriebsrats missachtet, kann dieser sich an ein Arbeitsgericht wenden. Außerdem können Arbeitsgerichte die Entscheidungen der Einigungsstelle überprüfen. Die Arbeitsgerichte entscheiden außerdem darüber, ob ein Streik der Gewerkschaftsmitglieder zulässig ist.

Jobs im Ausland – Auslandsjobbörsen – Jobsuche & Stellenangebote weltweit

Informationen zum Arbeiten im Ausland und der Jobsuche in einzelnen Ländern Europas und weltweit.

Unsere Empfehlung für die Jobsuche im Ausland

experteerMelden Sie sich kostenlos und unverbindlich bei Experteer an.

  • Über 250.000 Stellenangebote weltweit für Deutsche.
  • Professionelle Headhunter kontaktieren Sie diskret für Ihren Job im Ausland.
  • Weitere Infos: www.experteer.de/auslandsjob

Italien

In Italien gibt es einen Mangel an Fachkräften und Facharbeitern in den Bereichen Informationstechnologie, Erziehung und Bildung. Für junge Leute, die bereit sind hart zu arbeiten, werden zahlreiche Saisonjobs in der Gastronomie und der Hotellerie angeboten. Nach deutschsprachigem Personal für die Call Center wird im Norden des Landes gesucht. Da die Italiener zum großen Teil kein flüssiges Englisch sprechen, sind in vielen Branchen ausländische Arbeitskräfte gefragt, die eben über sehr gute Englisch Kenntnisse verfügen. Auch das Beherrschen der italienischen Sprache ist von großem Vorteil bzw. Voraussetzung, denn nur in Südtirol sprechen die Italiener auch deutsch.
Aufenthaltserlaubnis

Weiterlesen …

Darlehen/Kredit vom Jobcenter/Arbeitsamt beantragen: Wie geht das?

Rund 18.700 Darlehen gewährten die Jobcenter in Deutschland monatlich im Jahr 2014. Dies bedeutete einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2013 um rund fünf Prozent. Die Zahl der monatlichen Darlehensauszahlungen betrug damals 17.800. Die Zahl derjenigen, die zusätzlich zur Grundsicherung steigenden finanziellen Bedarf haben, wächst kontinuierlich. Wie funktioniert aber ein Kredit vom Jobcenter?

Unabweisbarer Bedarf

Jobcenter gewähren zinslose Darlehen, wenn der Empfänger der Grundsicherung einen unabweisbaren Bedarf nachweisen kann. Dies regelt der § 23 des zweiten Sozialversicherungsgesetzbuches.

Darunter fällt beispielsweise die notwendige Anschaffung eines neuen Kühlschranks. Grundlage für die Gewährung eines Kredites vom Jobcenter ist die Voraussetzung, dass der Antragsteller die finanziellen Aufwendungen nicht aus eigener Kraft tragen kann und auch keine weiteren Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Mittel aufzubringen.

Während ein Kühlschrank zu den lebensnotwendigen Haushaltsgeräten zählt, fällt ein defekter Fernseher beispielsweise nicht darunter. Das Arbeitsamt kann zum einen den Kredit verweigern, wenn es keinen unabweisbaren Bedarf erkennt, kann aber auch statt eines Darlehens eine Sachleistung, beispielsweise einen gebrauchsfähigen, gebrauchten Kühlschrank zur Verfügung stellen.

Ein unabweisbarer Bedarf kann aber auch bestehen, wenn aufgrund von Mietrückständen die Kündigung der Wohnung und daraus resultierend eine Obdachlosigkeit droht, oder der Strom wegen offener Rechnungen abgestellt wird.

Wie sieht es bei einem Auto aus?

Es gilt die Ausnahmeregelung, dass ein Kredit vom Jobcenter auch für die Anschaffung eines Autos gewährt werden darf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug notwendig ist, um an einen neuen Arbeitsplatz zu gelangen. Dazu muss der Antragsteller eine Bestätigung des künftigen Arbeitgebers und den Kaufvertrag für das Auto vorlegen. Der Kaufpreis des Fahrzeuges darf 1.500 Euro nicht überschreiten.

Das Schuljahr beginnt

Leben Kinder in der Bedarfsgemeinschaft des Beziehers der Grundförderung, können auch Sonderleistungen, die keinen unabweisbaren Bedarf darstellen, in Form eines Kredites vom Jobcenter finanziert werden. Dazu zählen anzuschaffende Schulmaterialien, wenn der Gegenwert das Volumen des Bildungspaketes von 100 Euro im Jahr überschreitet. Dies kann sehr schnell der Fall sein, bedenkt man die Großzügigkeit mancher Lehrer, mit der sie das Geld der Eltern der Schulkinder ausgeben.

Der Wiedereinstieg in das Berufsleben

Die Jobcenter sind natürlich daran interessiert, dass die Bezieher von Grundsicherung wieder in das Berufsleben integriert werden. Dies kann aber in vielen Fällen nur durch eine Vorausleistung des potentiellen Arbeitnehmers geschehen. Aus diesem Grund unterstützen die Jobcenter in einigen Fällen die Arbeitsaufnahme durch ein Darlehen. In folgenden Fällen wird bei Aufnahme einer Berufstätigkeit ein Darlehen vom Jobcenter als Beihilfe gewährt:

  • Übergangsbeihilfe: Eine Übergangszahlung bis zum ersten Gehaltseingang.
  • Ausrüstungsbeihilfe: Arbeitskleidung und Arbeitsmaterialien, sofern diese vom Arbeitnehmer selbst zu stellen sind.
  • Reisekostenbeihilfe: Fahrtkosten für die Fahrt zu einem auswärtigen Arbeitsplatz.
  • Fahrtkostenbeihilfe: Die Fahrtkosten für die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz am Wohnort.

Kredit vom Arbeitsamt – Weitere Darlehensmöglichkeiten

Der Paragraf 22, Abs. 2, S. 2 SGB II sieht noch weitere Gründe für Darlehen vor:

  • Mietkaution
  • Für Eigentümer Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
  • Aufwendungen für die Eingliederung von Selbstständigen

Die Rahmenbedingungen für einen Kredit vom Jobcenter

Ein Kredit vom Jobcenter wird zinslos gewährt. Er muss schriftlich beim zuständigen Jobcenter beantragt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Die Rückzahlung erfolgt durch Kürzung der monatlichen Geldleistung des Jobcenters. Sie beträgt laut Gesetz zehn Prozent. Die Jobcenter haben jedoch die Möglichkeit, die Rate nach unten anzupassen, wenn dies notwendig erscheint. Die Raten belaufen sich auf Beträge zwischen fünf und zehn Euro im Monat, der durchschnittliche Kredit vom Jobcenter betrug in 2014 365 Euro.

Findet der Kreditnehmer wieder eine Anstellung, ist die noch offene Darlehenssumme im Folgemonat der letzten HartzIV Zahlung in einer Summe zurückzuzahlen.

Es gibt auch nicht rückzahlbare Leistungen

Neben einem Kredit vom Jobcenter bestehen auch noch Optionen, Sonderleistungen zu erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dazu zählen

  • Die Erstausstattung für ein Baby
  • Die Einrichtung für eine erste Wohnung
  • Klassenfahrt eines Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft
  • Führerschein, wenn dieser notwendig ist, um einen neuen Arbeitsplatz anzutreten.

Für die Kostenübernahme des Führerscheins muss der Antragsteller neben der Bestätigung des künftigen Arbeitgebers auch einen Kostenvoranschlag der Fahrschule vorlegen.

Alternativen

Um es klar zu formulieren: Hat ein Bezieher von Grundsicherung Kreditbedarf, ist der einzig seriöse Weg der zum Jobcenter. Banken gewähren an HartzIV Empfänger grundsätzlich keine Kredite. Angebote wie „Darlehen auch bei Arbeitslosigkeit und HartzIV“ sind unseriös, die Anbieter verlangen häufig eine Bearbeitungsgebühr, ohne dass auch nur ansatzweise versucht wird, ein Darlehen zu vermitteln. Es gibt einige seriöse Vermittler für die sogenannten schufafreie Kredite, als Arbeitsloser hat man dort allerdings auch schlechte Karten.

Eine Kreditaufnahme bei Dritten gilt nebenbei als Eigenkapitalzufluss, der eine Kürzung der Leistungen des Jobcenters zur Folge hat. Wer sich bei einem Bekannten Geld leiht, sollte auf jeden Fall nur Bargeld in Empfang nehmen, keine Überweisung auf das Konto.

Bewerbung für einen Ferienjob: Muster, Zeugnis, Lebenslauf

Bewerbung Ferienjob
Bewerbung Ferienjob (Quelle: Südwest Presse)

Wer einen Ferienjob ausübt, kann gleich mehrere Vorteile genießen: Er sammelt praktische Erfahrungen im Arbeitsleben, lernt neue Leute kennen und darf sich über das erste selbst verdiente Geld freuen. Damit es mit dem Ferienjob klappt, sollte die Bewerbung tadellos aussehen.
Anzeige:

Den richtigen Job auswählen

Ferienjob Bewerbung
Ferienjob Bewerbung

Zunächst sollte man sich Gedanken um die passende Branche machen. Gute Leistungen erbringt man nämlich nur auf den Gebieten, für die man sich interessiert. Man kann sich an seinen Hobbys oder am künftigen Berufswunsch orientieren. Anregungen findet man auch über das Internet oder die Presse.

Das Bewerbungsschreiben

Ferienjob Bewerbung MusterWelches Unternehmen Ferienjobber einstellt, erfährt man ebenfalls im Internet oder in der regionalen Zeitung. Auch die Arbeitsagentur hilft weiter. Beim Schreiben der Bewerbung muss man unbedingt darauf achten, dass die Bezeichnung, die Anschrift und der Name des zuständigen Mitarbeiters richtig geschrieben werden. Ansonsten wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Inhalt des Bewerbungsschreibens

Ferienjob Bewerbung
Ferienjob Bewerbung Tipps (Quelle: augsburgerjobs.de)

Die Anschreiben für den Ferienjob muss überzeugen. Man schreibt in der Einleitung, auf welche Stelle man sich bewirbt und nennt hierfür einen Grund. Dies können beispielsweise das Hobby, der künftige Berufswunsch oder der Wunsch, kranken, alten oder behinderten Menschen zu helfen sein. Vielleicht reizt es auch, mehr über die Herstellung eines bestimmten Produkts zu erfahren. Anschließend macht man Angaben zur Person, erwähnt schulische und außerschulische Interessen sowie eventuell absolvierte Kurse. Am Ende des Schreibens bedankt man sich für das Interesse des Mitarbeiters und verabschiedet sich. Ein Passfoto auf der oberen rechten Ecke des Schreibens wertet die Bewerbung auf.

Korrektheit der Bewerbung

Bewerbung Ferienjob Student
Bewerbung Ferienjob Student

Das Bewerbungsschreiben muss fehlerfrei sein. Die Rechtschreibung lässt sich über die Duden-Funktion des Schreibprogramms prüfen. Wer sich hinsichtlich der Grammatik nicht sicher ist, bittet seine Eltern oder Freunde, die sich mit der deutschen Sprache auskennen, das Bewerbungsschreiben noch einmal durchzulesen. Als Anlagen werden der Lebenslauf, Zeugniskopien sowie vorhandene Zertifikate beigefügt. Die Unterlagen werden in einer Mappe verschickt.

Jobrotation: Vorteile, Beispiel, Definition

Jobrotation
Jobrotation

Vielen Unternehmen ist klar geworden, dass die Flexibilität der Mitarbeiter auch durch die Humanisierung der Arbeitsplätze gefördert werden kann. Jobrotation ist eine Möglichkeit, beide Ziele zu fördern. Bei der Jobrotation wechseln sich die Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen nach einem bestimmten Muster ab. Damit wird der Langeweise vorgebeugt und zugleich das Wissen um die besten Arbeitsvollzüge auf eine breitere Basis gestellt. Für das Unternehmen entsteht der Vorteil, dass die Mitarbeiter insgesamt flexibler eingesetzt werden können. Kommt es beispielsweise durch Krankheit oder Kündigung zum Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters, dann können die Kollegen diesen schnell ersetzen, ohne dass die Organisation darunter leidet.
Anzeige:

Jobrotation als Prinzip moderner Arbeitsorganisation

Job Rotation
Job Rotation

Die Job Rotation ist ein systematischer Aufgaben- oder Arbeitswechsel innerhalb einer umfassend strukturierten Arbeitsorganisation. Dieser Jobwechsel kann horizontal oder vertikal vorgenommen werden. Bei der horizontalen Jobrotation werden Tätigkeiten unterschiedlicher Anforderungsniveaus für die unterschiedlichen Mitarbeiter-Hierarchien erschlossen. Weniger anspruchsvoll ist die vertikale Jobrotation, wenn die Mitarbeiter lediglich an Arbeitsplätzen ausgetauscht werden, die auf der gleichen Qualifikationsstufe stehen.

Jobrotation Vorteil: Belastungsausgleich

Job Rotation
Jobrotation

Ist die Jobrotation sehr kurzfristig (wenige Stunden) anlegt, dann dient sie den Unternehmen vor allem als Mittel, um den Belastungsausgleich als bezahlte Pause zu vermeiden. In unterschiedlichen Tarifverträgen ist festgelegt, dass bestimmte monotone Tätigkeiten nicht länger als eine bestimmte Zeitdauer ausgeführt werden dürfen. Nach dieser festgelegten Minutenzahl ist eine bezahlte Pause vorgeschrieben. Das Unternehmen vermeidet diese Pause, wenn es die jeweiligen Mitarbeiter so einplant, dass die monotonen Tätigkeiten nicht zu lange ausgeübt werden.

Arbeitslosenversicherung 2014: Leistungen, Träger

Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung-Arbeitsamt

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung Belastung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland wichtigen Sozialversicherungen. Das Ziel dieses Versicherungsschutzes der Arbeitslosenversicherung besteht zusammengefasst in der finanziellen Unterstützung der Arbeitssuchenden sowie der aktiven Hilfe beim Finden einer neuen Arbeitsstelle. Die rechtliche Grundlage bildet das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), der Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, die wiederum dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht.
Anzeige:

Versicherungspflichtig und somit für den Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert sind all diejenigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ebenso können sich aber nicht versicherungspflichtige Personen auch freiwillig versichern, um in den Genuss dieser Absicherung zu kommen. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt bei 3% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen, wobei bei Angestellten wie bei allen Sozialversicherungen die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen wird.

Arbeitslosenversicherung Grafik
Arbeitslosenversicherung Grafik: Einflussfaktoren

Zu den Leistungen gehören zum einen aktive Förderungen bei der Jobsuche, wie zum Beispiel durch eine umfassende Berufsberatung, durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Berufsorientierungsmaßnahmen. Zum anderen bestehen die Leistungen in einer finanziellen Unterstützung wie zum Beispiel durch eine Berufsausbildungsbeihilfe, durch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung, der Zahlung von Eingliederungs- und Gründungszuschüssen oder auch der Übernahme von Weiterbildungskosten. Die größte und wichtigste finanzielle Leistung äußert sich im Arbeitslosengeld I und dem auch als Hartz IV bekannten Arbeitslosengeld II. Die Höhe vom Arbeitslosengeld I richtet sich nach der Höhe des letzten Einkommens vor der Arbeitslosigkeit und die Dauer des Bezugs dieser Leistung orientiert sich an der Zeit, die man vor der Meldung bei der Agentur für Arbeit in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis verbrachte. Das Arbeitslosengeld II sieht Leistungen in Form von festgelegten Sätzen vor, die unbefristet bezahlt werden, wenn man sämtlichen Pflichten nachkommt, die einem von der Agentur für Arbeit auferlegt werden und in den meisten Fällen die Wiedereingliederung ins Berufsleben zum Ziel haben.

Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung 1927-1937

 

Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung Grafik 1927-1937

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung Karikatur

Arbeitslosenversicherung Karikatur
Arbeitslosenversicherung Karikatur (Quelle: Neue Rheinische Zeitung)

Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitslosenversicherung 2014
Arbeitslosenversicherung 2014 (Quelle: lohn-info.de)

 

Studienkredit von KfW, Sparkasse, Volksbank: Was man wissen muss

StudienkreditMit einem Studentenkredit kann sich jeder Student auf eine bequeme Art und Weise sein Studium sicher finanzieren. Angeboten wird diese Form des Kredites erst seit der Einführung der allgemeinen Studiengebühren in vielen Bundesländern. Im Vergleich zum Bafög werden Studentenkredite nicht vom Staat sondern von einer Bank finanziert. Aber kann der Kredit wirklich als Alternative zum Bafög angesehen werden?

Weiterlesen …